Orthopädie / Traumatologie / Rheumatologie
In der Orthopädie erfolgt die Verordnung von Ergotherapie bei Funktionsstörungen im Stütz- und Bewegungsapparat, die durch angeborene oder chronische Erkrankungen oder durch Unfälle hervorgerufenen wurden. Dabei ist die Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit beeinträchtigt. Hierbei sollen durch individuell ausgerichtete Behandlungen Interventionen erfolgen, um die größtmögliche Selbständigkeit im Alltag durch die Verbesserung der Beweglichkeit wieder zu erreichen.
Beispiele:
- Schulterverletzungen
- Frakturen
- Periphere Nervenverletzungen
- Sehnenrupturen
- Karpaltunnelsyndrom
- CRPS
- Dupuytren-Kontrakturen
- Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis
Zum ergotherapeutischen Leistungsspektrum gehören:
- Übungen zur Verbesserung der Beweglichkeit, der Muskelkraft und der Belastbarkeit
- Training der Alltagsaktivitäten, um die größtmögliche Selbständigkeit zu erreichen
- Thermische Anwendungen
- Narbenbehandlungen
- Beratung bei der Hilfsmittelanpassung
- Beratung zum Gelenkschutz